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Schiess- und Standaufsichten
Immer wieder erreichen uns Anfragen zu den Schieß- und Standaufsichten,
weshalb wir an dieser Stelle nochmals ausführlich auf die gesetzlichen
Grundlagen, die Richtlinien des DSB und unser Schulungsangebot eingehen
möchten.
Gesetzliche Grundlagen
Der Gesetzgeber spricht in § 27 Abs.3 und 7 WaffG von den Anforderungen an
das Aufsichtspersonal.
In § 10 AWaffV verwendet er den Begriff „verantwortliche Aufsichtsperson“,
deren Qualifizierung durch den anerkannten Schießsportverband erfolgen kann.
Die Aufsicht umfasst sowohl die Aufsicht beim Schießen mit Luftdruckwaffen
als auch beim Schießen mit Feuerwaffen.
Hiervon zu trennen ist die „zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen
geeignete Aufsichtsperson“ nach § 27 Abs.3 WaffG i.V.m. § 10 AWaffV. Diese
Aufsichtsperson erhält ihre nach § 10 Abs.6 AWaffV erforderliche Qualifizierung
durch den Erwerb der sogenannten Jugendbasislizenz.
„Verantwortliche Aufsichtsperson“ und zur „Kinder- und Jugendarbeit für das
Schießen geeignete Aufsichtsperson“ müssen nicht identisch sein. Dies folgt aus
§ 10 Abs.5 AWaffV, wonach die gemäß § 27 Abs.3 WaffG „zur Kinder- und
Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson“ lediglich auf der
Schießstätte - mit dem Recht des jederzeitigen Eingriffs - anwesend sein muss.
Demgegenüber muss die „verantwortliche Aufsichtsperson“ das Schießen ständig
beaufsichtigen. Dies regelt § 11 AWaffV.
Allerdings können beide Voraussetzungen bei entsprechender Qualifikation in
einer Person gegeben sein.
Richtlinien des Deutschen Schützenbundes
Die Richtlinien des DSB waren Voraussetzung für das Anerkennungsverfahren als
„anerkannter Schießsportverband“ und beinhalten folgende Themenbereiche:
I.
Waffenrechtliche Regelungen
II.
Schießstätten
III.
Versicherungen
IV. Erste Hilfe.
Die Durchführung von Lehrgängen zur Qualifizierung von verantwortlichen
Aufsichtspersonen hat der DSB seinen Mitgliedsverbänden für ihren Bereich
übertragen. Sie führen die Ausbildung eigenverantwortlich unter Beachtung dieser
Richtlinien durch. Die erteilten Bescheinigungen gelten für den gesamten Bereich
des DSB.
Schulungsangebot des WSV
Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und den Richtlinien des DSB hat
der WSV Ausbildungsunterlagen für Schieß- und Standaufsichten entwickelt.
Das Seminar, welches acht Unterrichtseinheiten umfassen und mit einer
Wissensüberprüfung enden wird, wurde ebenfalls anhand der gesetzlichen Vorgaben
sowie den vom Deutschen Schützenbund erlassenen Richtlinien für Schieß- und
Standaufsichten entwickelt. Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluß eine
Bestätigung, die ihn als „verantwortliche Aufsichtsperson“ im Sinne des
Waffengesetzes ausweist.
Das Seminar dient gleichzeitig als Multiplikatorenausbildung um
Schulungsmaßnahmen auf Bezirks-, Kreis- und Vereinsebene eigenverantwortlich
durchführen zu können.
Für Bezirks- und Kreisfunktionäre werden gegebenenfalls gesonderte
Multiplikatorenschulungen auf der Grundlage der Schulungsunterlagen angeboten,
um Ausbildungen in eigener Regie und unter eigener Verantwortung durchführen zu
können.
Nähere Einzelheiten sind bei der Geschäftsstelle zu erfragen.
Wichtiger Zusatz:
Ergänzend hierzu möchten wir mitteilen, dass diejenigen Schützen, die die
Sachkunde nach dem neuen Waffengesetz auf der Grundlage der Schulungsunterlagen
des Württembergischen Schützenverbandes abgelegt haben und in diesem
Zusammenhang eine zusätzliche Unterweisung als Schieß- und Standaufsichten
erhielten, bereits die Voraussetzungen für die „verantwortliche Aufsichtsperson“
besitzen.
Diese Ausführungen bitten wir allen Mitgliedern bekanntzugeben.
Kathrin Hochmuth
Jürgen
Hafner
Referentin für Sport und Schulung
Referent für
Waffenrecht
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