|
Mit der Änderung der so
genannten Gefahrgutverordnung sind die zulässigen Mengen für den Transport
von Schwarzpulver und Munition deutlich erhöht worden.
Für den
privaten Gebrauch können nun folgende Gesamtmengen, ohne die
Voraussetzungen eines Gefahrguttransportes zu erfüllen, im PKW (nicht pro
Person) transportiert werden:
3 kg Schwarzpulver 50 kg Munition
(Bruttomasse)
Der Transport hat in "handelsüblicher" Verpackung zu
erfolgen. Nach einem Schreiben des für diesen Bereich zuständigen
Bundesministeriums für Verkehr an den Deutschen Schützenbund reicht
hierfür aus, dass es sich um ein im Handel allgemein erwerbbares Behältnis
handelt. Es ist also nicht erforderlich, dass der Transport in der
jeweiligen Originalverpackung erfolgt.
Weitere Informationen und
Auszüge aus dem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums finden Sie
hier.
|