Württembergischer Schützenverband 1850 e.V.  
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Neue Richtlinien

Neue Richtlinien für den Transport von Munition und Schwarzpulver

 


Mit der Änderung der so genannten Gefahrgutverordnung sind die zulässigen Mengen für den Transport von Schwarzpulver und Munition deutlich erhöht worden.

Für den privaten Gebrauch können nun folgende Gesamtmengen, ohne die Voraussetzungen eines Gefahrguttransportes zu erfüllen, im PKW (nicht pro Person) transportiert werden:

3 kg Schwarzpulver
50 kg Munition (Bruttomasse)

Der Transport hat in "handelsüblicher" Verpackung zu erfolgen. Nach einem Schreiben des für diesen Bereich zuständigen Bundesministeriums für Verkehr an den Deutschen Schützenbund reicht hierfür aus, dass es sich um ein im Handel allgemein erwerbbares Behältnis handelt. Es ist also nicht erforderlich, dass der Transport in der jeweiligen Originalverpackung erfolgt.



Weitere Informationen und Auszüge aus dem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums finden Sie hier.


 


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