WSJ: Banner „Kinderschutzgebiet Sportverein“ als Qualitätsmerkmal

Potenzielle Täter/innen suchen gezielt nach Gelegenheiten, möglichst unauffällig und unkompliziert in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen zu kommen. Gerade der Sport bietet günstige Bedingungen für sexuelle Übergriffe.

Täter/innen meiden dabei allerdings häufig Vereine oder Institutionen, die sich öffentlich mit der Thematik „sexualisierte Gewalt“ auseinandersetzen. Deshalb ist es unerlässlich, sexualisierte Gewalt zum Thema zu machen und sich nachhaltig für ein Schutzkonzept im Verein einzusetzen. Verschiedene Präventionsmaßnahmen helfen, ein ganzheitliches Schutzkonzept im Verein zu verankern und somit den Schutz vor Missbrauch zu erreichen und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen zu wahren.

Deshalb stellt die WSJ ihren Mitgliedsvereinen unter bestimmten Voraussetzungen das Banner „Kinderschutzgebiet Sportverein“ zur Verfügung. Dies ist ein Qualitätsmerkmal bezogen auf den Kinderschutz und ermöglicht es den Vereinen, sich klar zu positionieren. Das Banner sendet unterschiedliche Signale an die verschiedenen Adressaten, wie Eltern oder potentielle Täter/innen.

Voraussetzungen für den Erhalt des Banners:
• Unterzeichnung Kinderschutzvereinbarung Jugendamt
• Präventions- und Schutzkonzept
• regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen aller Mitarbeiter im Jugendbereich des Vereins
• Vorlage und Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse
• Positionierung durch Passus in der Satzung/ Jugendordnung
• Einrichtung mindestens eines Kinderschutzbeauftragten


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