Genehmigungspflichtiges öffentliches Glücksspiel
Jede Form des öffentlichen Glücksspiels in Baden-Württemberg ist genehmigungspflichtig und fällt unter die Aufsicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Ob eine Veranstaltung eine Anmeldung beim Regierungspräsidium erfordert, hängt davon ab, ob sie unter die "Allgemeine Erlaubnis" fällt. Gegenüber dem Finanzamt Karlsruhe-Durlach ist jedoch jede Veranstaltung anzuzeigen. Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor dem Verkauf von Losen eingehen und sollte einen Spielplan mit Angaben zum Onlineverkauf, zur Werbung, zum Gesamtwert der Gewinne mit Nennung der Preise, zur Berechnung des Reinertrags und einer kurzen Beschreibung der Ausspielung enthalten.
Steueranmeldung erforderlich
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anzeige beim Finanzamt nicht die Steuerbefreiung beantragt. Die Steueranmeldung muss zwischen dem 01. und 15. des Folgemonats nach der Auslosung eingereicht werden, auch wenn die berechnete Lotteriesteuer bei 0 € liegt. Für steuerbefreite Veranstaltungen muss nachgewiesen werden, dass der Reinertrag gemeinnützigen Zwecken zugutekommt. Die Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn alle lotterierechtlichen Auflagen erfüllt sind. Daher ist es ratsam, im Voraus zu überprüfen, ob die Veranstaltung beim Regierungspräsidium Karlsruhe angemeldet werden muss.
Die richtigen Formulare und weitere Informationen
Die erforderlichen Formulare und zusätzliche Informationen sind auf der Website des zentral zuständigen Finanzamtes Karlsruhe-Durlach verfügbar. Unter "Service" und "Formulare" finden Sie die notwendigen Dokumente im Abschnitt "Rennwett- und Lotteriesteuer" (gültig ab dem 01.07.2021).
Weitere Formulare finden Sie in unserer Infothek.