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Neuregelung zu Angaben im Impressum der Website und in der E-Mail-Signatur

In Deutschland sind die Pflichtangaben auf Internetseiten und in E-Mail-Signaturen gesetzlich vorgeschrieben. Da sich die Rechtsgrundlagen kürzlich geändert haben, wenn auch meist nur namentlich, sollten Vereine ihre Angaben überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Weitere Informationen