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Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht - auch für Sportvereine

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das auch Sportvereine verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere Websites, Apps und Online-Dienste, die auf Vertragsabschlüsse mit Verbraucher*innen abzielen, wie etwa Mitgliedsanmeldungen oder Ticketverkäufe.

Sportvereine sollten prüfen, ob ihre digitalen Angebote unter die Regelungen des BFSG fallen, und gegebenenfalls Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit ergreifen. Dies kann beispielsweise die Anpassung von Webseiten oder Apps umfassen, um sie für alle Nutzer/innen zugänglich zu machen.

>Weitere Informationen und Unterstützung bietet der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB).


Unsere Verbandshomepage ist mit der Verwendung des Eye-Able-Tools des WLSB bereits barrierefrei. Mitgliedsvereine und Fachverbände des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) können diese Technologie dank einer Kooperation zwischen dem WLSB und Eye-Able ebenso kostenfrei nutzen. Die Integration der Assistenz-Software ist in allen Content-Management-Systemen möglich und technisch sehr leicht umsetzbar. 

So integrieren Sie Eye-Able auf Ihrer Vereinswebsite:

1. Besuchen Sie die Installationsseite: https://eye-able.com/installation-lsb-wlsb/

2. Geben Sie das Passwort WLSB ein.

3. Tragen Sie die URL Ihrer Vereinswebsite ein.

4. Generieren Sie den individuellen Einbindungscode.

5. Fügen Sie den Code in Ihre Website ein.

6. Ergänzen Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend

>Für weitere Informationen zur Barrierefreiheit im Sport und zur Nutzung von Eye-Able besuchen Sie bitte die WLSB-Website.

Vorschaubild Eye AbleTool

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