Nachdem das Bundesministerium des Innern (BMI) Anfang September die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Evaluierung des Waffenrechts gestartet hat, konnten nun u.a. die schießsporttreibenden Verbände ihre Eingaben machen. Fünf Punkte bzw. Themenkomplexe durfte der Deutsche Schützenbund – wie jeder andere Verband auch – bis zum 6. Oktober als Evaluierungsgenstände benennen. Zum vollständigen DSB-Artikel
Im Folgenden können Sie die Themenkomplexe nachlesen, welche der WSV dem DSB als besonders evaluierungsbedürftig übermittelt hat:


