Versicherung


Sportversicherungsvertrag der ARAGARAG Logo quadratisch k

Alle Mitgliedsvereine des WSV sind auf Grund der Mitgliedschaft im Württembergischen Landessportbund (WLSB) mit einem umfangreichen Versicherungsschutz ausgestattet. Dieser wird durch den so genannten ARAG Sportversicherungsvertrag bereitgestellt.

Nähere Informationen zu dieser Rahmenvereinbarung - vor allem hinsichtlich der einzelnen Leistungen - finden Sie unter der Adresse:

Über diese Seite können Sie auch online Schadensmeldungen vornehmen.

Die ARAG-Sportversicherung ist für Anfragen künftig unter der Nummer 071125250460 erreichbar.

Deckungslückenversicherung (ab 01.01.2018 bei der ARAG)

Das Waffengesetz schreibt in § 27 Schießstätten vor, dass Betreiber von Schießstätten die Erlaubnis der zuständigen Behörde brauchen. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in Höhe von mindestens 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden – sowie gegen Unfall für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen von bei der Organisation des Schießbetriebs mitwirkenden Personen in Höhe von mindestens 10.000 Euro für den Todesfall und 100.000 Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist. Der von der ARAG bereitgestellte Versicherungsschutz im Rahmen der normalen Sportversicherung reicht hierfür jedoch nicht aus.

Der WSV hat für seine Mitgliedsvereine daher eine ergänzende Vereinbarung mit der ARAG - die so genannte "Deckungslückenversicherung" abgeschlossen, die genau diese Lücken schließt. Die Beiträge hierfür werden bei den Vereinen einmal jährlich erhoben und betragen zurzeit je Mitglied 10 Cent.

Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes darüber hinaus ist noch durch die folgende Erweiterungsversicherung der ARAG möglich.

Erweiterungsversicherung (ab 01.01.2018 bei der ARAG)

Der ARAG Sportversicherungsvertrag bietet den Schützenvereinen bereits einen umfangreichen Versicherungsschutz. Dass dieser in Teilbereichen nur eine Grunddeckung bereitstellen kann, ist verständlich. Für die Mitgliedsvereine des WSV gibt es daher die Möglichkeit, mit der ARAG Erweiterungsversicherung, die in Erweiterung der Deckungslückenversicherung abgeschlossen werden kann, den Versicherungsschutz in vielen Bereichen drastisch zu erhöhen. Die Erweiterungsversicherung kostet weitere 18 Cent/Mitglied - für einen Schützenverein mit 150 Mitgliedern im Jahr gerade mal 27 Euro/Jahr.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der WSV-Geschäftsstelle.

Hier finden Sie den:



Böllerschützen

Versicherungsschutz im Bereich "Böllerschießen" ist durch den Sportversicherungsvertrag der ARAG vorhanden. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass im Rahmen des Delegationsprinzips und/oder einer Genehmigung durch die Vereinsverantwortlichen das Böllerschießen immer in "offizieller Mission" des Vereins geschehen muss. Ein direkter Bezug zum Verein muss gegeben sein. Böllern im privaten Rahmen ist NICHT über den o.g. Versicherungsschutz gegeben.

Für Kadersportler und Sportler