Ehrungen der WSjugend


Die Württembergische Schützenjugend verleiht Ehrungen für verdiente Mitarbeiter der Jugendarbeit. Hierfür können die silberne und die goldene Ehrennadel Jugend der Württembergischen Schützenjugend über die Mitgliederverwaltung MitCom beantragt werden. Ergänzend kann durch Antrag der Landesjugendleitung die Ehrennadel der Deutschen Schützenjugend verliehen werden.  
 
Die Silberne und die Goldene Ehrennadel Jugend wird als anerkennende Würdigung außergewöhnlichen Einsatzes für die Belange der Württembergischen Schützenjugend verliehen. Die Silberne Ehrennadel Jugend kann nach einem Zeitraum von mindestens fünf  Jahren, die Goldene Ehrennadel Jugend nach einem erneuten Zeitraum von weiteren fünf Jahren Einsatz für die Württembergische Schützenjugend verliehen werden. Voraussetzung für die Verleihung der Goldene Ehrennadel Jugend ist in der Regel der Besitz der Silbernen Ehrennadel Jugend.
 
Der Landesjugendausschuss und die Kreisjugendleiter können Anträge auf die Verleihung bei der Landesjugendleitung bis spätestens acht Wochen vor dem Landesjugendtag stellen. Die Landesjugendleitung entscheidet über die Verleihung der Ehrennadel. Die Verleihung erfolgt beim Landesjugendtag.