Die WSV-Anfrage an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport brachte nun die erhoffte Klarstellung:
Bei der Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben ist kein Mindestabstand einzuhalten. Lediglich unter den Zuschauern und abseits des Sportbetriebs ist ein Mindestabstand von 1,5 m vorgeschrieben. Ein Hygienekonzept für die Veranstaltung muss erstellt werden.
Für Ligabetrieb und Wettkämpfe bedeutet dies deutlich mehr Flexibilität, da die vorhandene Anzahl der Schießstände genutzt werden darf. Achtung: Der Mindestabstand im Training ist weiterhin einzuhalten. Wir bitten dies unbedingt zu beachten!