Die Corona-Verordnung mit Gültigkeit vom heutigen Tag ist nun veröffentlicht worden. Für den Schießsport gilt wie für viele andere Sportarten, dass im Freizeit- und Amateurindividualsport die Sportausübung alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des gleichen Haushalts erlaubt ist. Öffentliche und private Sportanlagen dürfen für diesen Zweck genutzt werden. Es sind dabei alle waffenrechtlichen Vorgaben (Aufsichten, etc.) zu beachten.
Inwieweit Regelungen wie z.B. für Tennis und Golf auch bei uns gelten – hier dürfen „…weitläufige Anlagen im Freien auch von mehreren Individualsportlern unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden…“ wird aktuell mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport geklärt. Sobald es dazu eine Stellungnahme gibt, werden wir diese veröffentlichen.