01.12.2020 - Mit Beschluss vom 30. November 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neue Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft. Für den Bereich Schießsport haben sich keine Änderungen ergeben. Für den Schießsport gilt wie für viele andere Sportarten, dass im Freizeit- und Amateurindividualsport die Sportausübung alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des gleichen Haushalts erlaubt ist. Öffentliche und private Sportanlagen dürfen für diesen Zweck genutzt werden. Es sind dabei alle waffenrechtlichen Vorgaben (Aufsichten, etc.) zu beachten. Klicken Sie hier zur Übersicht der aktuellen Regelungen.
Vereinssitzungen, insbesondere Vorstandssitzungen, dürfen stattfinden. Es wird jedoch geraten, diese, sollten sie nicht als Videokonferenz durchgeführt werden können, mit einer möglichst geringen Personenzahl unter Einhaltung der Maßnahmen zum Infektionsschutz (insbesondere Abstand, nicht medizinische Alltagsmaske oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung).