Bund und Länder haben sich am 03.03.2021 auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt.
Die Länder können Lockerungen der geltenden Corona-Maßnahmen teils abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens umsetzen.
Sobald die für Baden-Württemberg geltenden Regeln von der Landesregierung verabschiedet wurden, und wir diese für unseren Bereich geprüft haben, werden wir diese hier veröffentlichen.
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