Ehrungen WSV


Silberne Nadel "Für wertvolle Unterstützung"

Silberne Nadel FWU

(Kosten: 7,00€/Ehrung zzgl. Versand)
Antragsstellung erfolgt durch Vereine, Kreise und Bezirke formlos nach eigenem Ermessen. Die Verleihung erfolgt durch den Antragssteller in würdigem Rahmen. Diese Ehrung kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden. (2.1.1 Ehrungsordnung)


Goldene Nadel "Für wertvolle Unterstützung"

Goldene Nadel FWU

(Kosten: 7,00€/Ehrung zzgl. Versand)
Antragsstellung erfolgt durch Vereine, Kreise und Bezirke formlos nach eigenem Ermessen. Die Verleihung erfolgt durch den Antragssteller in würdigem Rahmen. Diese Ehrung kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden. (2.1.1 Ehrungsordnung)


Verdienstehrenzeichen in Silber (VEZ Silber)

Verdienstehrenabzeichen Silber

Antragsstellung erfolgt durch die Vereine, Kreise, Bezirke oder den Landesehrungsausschuss. Bei einer Antragstellung durch Vereine bedarf die Entscheidung der Verleihung der Befürwortung des jeweiligen übergeordneten Kreises. Die Verleihung erfolgt in der Regel beim Kreis- bzw. Bezirks-, oder Landesschützentag. (2.1.2 Ehrungsordnung)


Verdienstmedaille in Bronze (VM Bronze)

Verdienstmedaille bronze

Antragsstellung erfolgt durch die Vereine, Kreise, Bezirke oder den Landesehrungsausschuss. Bei einer Antragstellung durch Vereine bedarf die Entscheidung der Verleihung der Befürwortung des jeweiligen übergeordneten Kreises. Die Verleihung erfolgt in der Regel beim Kreis- bzw. Bezirks-, oder Landesschützentag. (2.1.2 Ehrungsordnung)


Verdienstehrenzeichen in Gold (VEZ Gold)

Verdienstehrenzeichen Gold

Die Antragsstellung erfolgt durch die Vereine, Kreise, Bezirke oder den Landesehrungsausschuss. Bei einer Antragstellung durch Vereine oder Kreise bedarf die Entscheidung der Verleihung der Befürwortung des jeweiligen übergeordneten Bezirks. Pro Jahr und Bezirk können 1 VEZ Gold je angefangene 1.000 Mitglieder verliehen werden. Die Verleihung erfolgt in der Regel beim Bezirks-, oder Landesschützentag. (2.1.3 Ehrungsordnung)


Verdienstmedaille in Silber (VM Silber)

Verdienstmedaille Silber

Die Antragsstellung erfolgt durch die Vereine, Kreise, Bezirke oder den Landesehrungsausschuss. Bei einer Antragstellung durch Vereine oder Kreise bedarf die Entscheidung der Verleihung der Befürwortung des jeweiligen übergeordneten Bezirks. Pro Jahr und Bezirk können 1 VM Silber je angefangene 2.500 Mitglieder verliehen werden. Die Verleihung erfolgt in der Regel beim Bezirks-, oder Landesschützentag. (2.1.3 Ehrungsordnung)


Verdienstmedaille in Gold (VM Gold)

Verdienstmedaille Gold

Antragsstellung erfolgt durch das Landesschützenmeisteramt oder den Landesehrungsausschuss, ggf. auf Vorschlag der Bezirke. Die Entscheidung über die Ehrung trifft das Landesschützenmeisteramt. Voraussetzung für die Ehrung sind besondere Verdienste auf Landesebene. Die Verleihung erfolgt beim Landesschützentag. (2.1.4 Ehrungsordnung)


Ehrennadel in Gold

Ehrennadel Gold

Die Antragsstellung erfolgt durch das Landesschützenmeisteramt oder den Landesehrungsausschuss, ggf. auf Vorschlag der Kreise oder Bezirke. Die Entscheidung über die Ehrung trifft das Landesschützenmeisteramt. Die Verleihung erfolgt in der Regel beim Landesschützentag. Voraussetzung für die Ehrennadel in Gold ist eine Mitarbeit von mindestens 15 Jahren in Bezirksausschüssen, 20 Jahren in Kreisausschüssen oder 25 Jahren in der Vorstandschaft eines Vereines, sowie der Besitz des Ehrenkreuzes des DSB in Silber (EK Stufe II). Die Verleihung erfolgt in der Regel beim Landesschützentag. (2.1.5 Ehrungsordnung)


Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften

Ehrungen für langjährige MG Silber

Ehrungen für 10-, 15-, 20-, 25-, 40-, 50-, 60-, 70- und 75- jährige Mitgliedschaft werden jeweils jährlich bis Ende September für das kommende Jahr durch die Geschäftstelle des WSV online über das Mitgliederverwaltungsprogramm MitCom den Vereinen für die betreffenden Mitglieder vorgeschlagen. Die Vereine müssen mindestens drei Wochen vor der Verleihung unter Angabe des Ehrungstermins den Vorschlägen zustimmen. Nicht beanspruchte Ehrungen sind vom Verein abzulehnen. Mündliche oder schriftliche Anträge können nicht angenommen werden. (2.2 Ehrungsordnung)


Ehrungen für die Würdigung außergewöhlicher Verdienste an Nichtmitglieder und Mitglieder

Ehrungen für ausergewöhnliche Verdienste

Die Silberne Ehrennadel wird durch Beschluss des LSMA sowohl an Mitglieder als auch an Nichtmitglieder verliehen.Die Verleihung soll eine anerkennende Würdigung außergewöhnlichen Einsatzes des zu Ehrenden sein, der sich im Interesse des Landesverbandes, eines Mitgliedsverbandes des DSB oder des Schießsports verdient gemacht hat. Die Überreichung wird von Fall zu Fall vom LSMA bestimmt. (2.3 Ehrungsordnung)


Ehrungen für die Würdigung außergewöhlicher Verdienste an Nichtmitglieder und Mitglieder

Ehrungen für ausergewöhnliche Verdienste gold

Die Goldene Ehrennadel wird durch Beschluss des LSMA sowohl an Mitglieder als auch an Nichtmitglieder verliehen. Die Verleihung soll eine anerkennende Würdigung außergewöhnlichen Einsatzes des zu Ehrenden sein, der sich im Interesse des Landesverbandes, eines Mitgliedsverbandes des DSB oder des Schießsports verdient gemacht hat. Die Überreichung wird von Fall zu Fall vom LSMA bestimmt. (2.3 Ehrungsordnung)


Ehrungen für die Würdigung außergewöhlicher Verdienste an Nichtmitglieder und Mitglieder

Ehrungen für ausergewöhnliche Verdienste groß gold

Das Große Goldene Ehrenzeichen wird durch Beschluss des LSMA sowohl an Mitglieder als auch an Nichtmitglieder verliehen. Die Verleihung soll eine anerkennende Würdigung außergewöhnlichen Einsatzes des zu Ehrenden sein, der sich im Interesse des Landesverbandes, eines Mitgliedsverbandes des DSB oder des Schießsports verdient gemacht hat. Die Überreichung wird von Fall zu Fall vom LSMA bestimmt. (2.3 Ehrungsordnung)