Schutzkonzept Vorlage

Mit der Vereinsversion stellt der WSV seinen Vereinen eine Vorlage zur Verfügung.
Diese ist an den gekennzeichneten Stellen (gelbe Markierungen) entweder mit den notwendigen Angaben aus dem Verein zu befüllen oder an die Gegebenheiten des Vereins anzupassen. Ebenfalls kann auch in weiteren Passagen, je nach Vereinsorganisation oder auch durchgeführten Aktivitäten im Verein die Vorlage erweitert beziehungsweise verändert werden.
Sie soll dabei allen Vereinen eine Grundlage bieten, auf der sich ohne hohen Aufwand ein Konzept zur Prävention von Gewalt erarbeiten lässt.

Bitte beachten Sie, dass die Vorlage nicht dazu dient, „einfach“ die gelben Stellen auszufüllen. Sie stellt eine formalistische Erleichterung dar – jedoch betonen wir an dieser Stelle die Wichtigkeit dieses Themas und appellieren an alle Vereine sich eindringlich mit dem Thema zu beschäftigen und das Schutzkonzept zu leben.

Es empfiehlt sich weiterhin eine Regelung für das Thema „Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft“ zu treffen:
Gerade im Umgang mit auffällig gewordenen Personen (auffällig im Sinne des Schutzkonzeptes), ist es ratsam ein Verfahren zu regeln, wie mit diesen Vereinsmitgliedern umgegangen werden kann. Dieses Thema kann z.B. innerhalb der Vereinssatzung geregelt werden.

Auszug Mustersatzung der Hessischen Sportjugend:

Der Ausschluss aus dem Verein kann aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied seine Mitgliedschaftspflichten grob verletzt und dem Verein unter Abwägung der beiderseitigen Interessen ein weiteres Verbleiben des Mitglieds im Verein nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

- bei grobem Verstoß gegen die Satzung,
- wegen massiven unsportlichen Verhaltens,
- wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Vereinslebens, wenn hierdurch die Interessen und das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit oder vereinsintern schwerwiegend beeinträchtigt wird,
- bei Missachtung der Grundsätze und Werte des Vereins nach § 3,
- bei Missachtung von Grundsätzen des Kinder- und Jugendschutzes, wie dies im Verhaltenskodex und den Verhaltensregeln des Landessportbundes Hessen, in der jeweils gültigen Fassung, niedergelegt ist.

Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, nachdem dem betroffenen Mitglied innerhalb einer Frist von zwei Wochen rechtliches Gehör gewährt worden ist. Gegen den schriftlich mitgeteilten Ausschließungsbeschluss kann das Mitglied innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang Widerspruch einlegen. Bei Widerspruch des auszuschließenden Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig über den Ausschluss. Ab dem Zugang des Ausschließungsbeschlusses ruhen sämtliche Rechte des auszuschließenden Mitglieds.


Schutzkonzepte Vorlage für Vereine (Word-Datei)