Versicherung Böllerschützen

Versicherungsschutz im Bereich "Böllerschießen" ist durch den Sportversicherungsvertrag der ARAG vorhanden. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass im Rahmen des Delegationsprinzips und/oder einer Genehmigung durch die Vereinsverantwortlichen das Böllerschießen immer in "offizieller Mission" des Vereins geschehen muss. Ein direkter Bezug zum Verein muss gegeben sein. Böllern im privaten Rahmen ist NICHT über den o.g. Versicherungsschutz gegeben.