Waffenrechtliche Erlaubnisse


Die Waffenbesitzkarte (im Folgenden: WBK) ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz von Waffen berechtigt. In einer WBK werden erlaubnispflichtige Schusswaffen des Besitzers behördlich registriert. Sportschützen müssen erworbene Waffen innerhalb von zwei Wochen bei ihrer zuständigen Behörde anmelden und in die WBK eintragen lassen. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Waffen erworben werden (gilt für die gelbe und die grüne WBK).

 

Voraussetzung für die Erteilung:

 

ACHTUNG:


Welche Arten von WBK gibt es:

 


Alle hier gemachten Ausführungen beziehen sich in der Hauptsache auf Sportschützen und gelten z.T. nur für den Württembergischen Schützenverband (Bundesland Baden-Württemberg).