Derzeit werden von vielen Waffenbehörden im Verbandsgebiet
Fragebögen an alle Waffenbesitzer
(nicht nur an uns Schützen) verschickt.
Diese Fragebogenaktion dient der Feststellung der ordnungsgemäßen
Aufbewahrung der auf den waffenrechtlichen Erlaubnissen eingetragenen
Schusswaffen, der erforderlichen Munition und den erlaubnisfreien Waffen.
Der § 36 (3) WaffG besagt:
„ Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der
zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen
auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren
Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur
Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung
gewährt.......“
Die Ordnungsämter nehmen mit dieser Fragebogenaktion ihre Aufgaben wahr.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern, diese Fragebögen auszufüllen.
Es sollte unser aller Anliegen sein, damit unsere Zuverlässigkeit zu
bestätigen.
Die Fragen in den Erhebungs-Bögen sind unterschiedlich abgefasst. Bestehen im
Zusammenhang mit der Beantwortung dieser Fragen begründete Zweifel, so bitten
wir, direkt Kontakt mit der jeweiligen Behörde aufzunehmen.
Das könnte zum Beispiel bei der freiwilligen Beantwortung der Fragen
der Fall sein, die sich auf Angaben über den Bestand der Munition ( dieser ist
naturgemäß ständigen Veränderungen unterworfen) oder auf die Frage nach dem
Wohnungsgrundriss beziehen.
Wir weisen an dieser Stelle nochmals auf die Vorschriften der ordnungsgemäßen
Aufbewahrung hin, die auf unserer Internetseite www.wsv1850.de abgerufen werden können.
Mit Schützengruß
Hannelore Lange
Landesoberschützenmeisterin
Stuttgart, am 29.Mai 2009