Jugendbasislizenz


Qualifikation nach § 27 Abs. 3 WaffG:
Die Jugendbasislizenz schafft die rechtliche Qualifikation nach §27 Abs. 3 WaffG für das Training mit Kindern und Jugendlichen:

  1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
  2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit
    Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

Innerhalb des Lehrganges werden Themenbereiche wie Recht, Pädagogik, Emotionsregulation und Jugendförderung behandelt. Die Planung einer Trainingsstunde und Besonderheiten des Anfängertrainings sind ebenfalls Bestandteil, sowie die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Teilnehmende erfahren somit alles Wichtige rund um die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Verein und können nach erfolgreichem Abschluss die Rechtliche „Geeignetheit für die Kinder und Jugendarbeit“ nachweisen.
Andere waffenrechtliche Nachweise werden von dieser Ausbildung nicht ersetzt.
Es besteht die Möglichkeit, die Jugendbasislizenz sowohl zentral als auch dezentral durchzuführen. Wenn Sie Interesse an einem dezentralen Lehrgang bei Ihnen im Verein/Kreis haben, melden Sie sich gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. für die Beantragung des Lehrganges und/oder weitergehende Informationen.

Steckbrief:

  • Dauer der Ausbildung: 17 UE
  • Charakter: Themen orientieren sich an Praxis-Beispielen aus den Vereinen
  • methodischer Ansätze: Erwachsenenbildung
  • Abschlussprüfung: aktive Teilnahme am Lehrgang
  • Gültigkeit der Lizenz: unbefristet

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft: DSB/WSV angeschlossenen Verein
  • Nachweis der Sachkunde
  • Nachweis über eine gültigen Erste-Hilfe-Ausbildung (9 LE, nicht älter als zwei Jahre)
  • Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses

Inhalte:

  • Handlungskompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen auf dem Schießstand
  • Pädagogische Grundlagen
  • Emotionsregulation
  • Kind- und Jugendgerechte Vermittlung Schießsport praktische Inhalte
  • Sorgfalt, Haftung und Aufsichtspflicht
  • Entwicklungsstufen vom Kind bis zum Heranwachsenden