Gelbe Waffenbesitzkarte (Sportschützenwaffenbesitzkarte)


  • Für die gelbe WBK muss einmalig beim Verband ein Bedürfnis beantragt werden, dabei ist es nicht erforderlich Angaben zu Art und Kaliber der Waffe zu machen.
  • Abweichend zur grünen WBK ist es bei der gelben WBK nicht erforderlich, dass die Waffe für eine Disziplin des eigenen anerkannten Schießsportverbandes einsetzbar sein muss.
  • ACHTUNG: Die Waffe muss jedoch in einer Disziplin eines anerkannten Schießsportverbandes einsetzbar sein.
  • In die gelbe WBK werden folgende Waffen eingetragen: Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition (Freie Pistole), mehrschüssige Kurz – und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) und Mehrlader Langwaffen (Repetierer) mit gezogenen Läufen.
  • Die gelbe WBK ist unbefristet gültig.
  • Die Eintragung von Waffen in die gelbe WBK ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

 

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