- Für die gelbe WBK muss einmalig beim Verband ein Bedürfnis beantragt werden, dabei ist es nicht erforderlich Angaben zu Art und Kaliber der Waffe zu machen.
- Abweichend zur grünen WBK ist es bei der gelben WBK nicht erforderlich, dass die Waffe für eine Disziplin des eigenen anerkannten Schießsportverbandes einsetzbar sein muss.
- ACHTUNG: Die Waffe muss jedoch in einer Disziplin eines anerkannten Schießsportverbandes einsetzbar sein.
- In die gelbe WBK werden folgende Waffen eingetragen: Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition (Freie Pistole), mehrschüssige Kurz – und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) und Mehrlader Langwaffen (Repetierer) mit gezogenen Läufen.
- Die gelbe WBK ist unbefristet gültig.
- Die Eintragung von Waffen in die gelbe WBK ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Laden Sie sich hier direkt den Bedürfnisantrag herunter.