Aufbewahrung und Transport


Neue Richtlinien für den Transport von Munition und Schwarzpulver

Mit der Änderung der so genannten Gefahrgutverordnung sind die zulässigen Mengen für den Transport von Schwarzpulver und Munition deutlich erhöht worden. Für den privaten Gebrauch können nun folgende Gesamtmengen, ohne die Voraussetzungen eines Gefahrguttransportes zu erfüllen, im PKW (nicht pro Person) transportiert werden:

3 kg Schwarzpulver / 50 kg Munition (Bruttomasse)

Der Transport hat in "handelsüblicher" Verpackung zu erfolgen. Nach einem Schreiben des für diesen Bereich zuständigen Bundesministeriums für Verkehr an den Deutschen Schützenbund reicht hierfür aus, dass es sich um ein im Handel allgemein erwerbbares Behältnis handelt. Es ist also nicht erforderlich, dass der Transport in der jeweiligen Originalverpackung erfolgt.