Jahresprogramm 2021 - digitales Heft
Die Lehrgänge des I. Quartals 2021 finden nicht statt.
Sobald neue Termine feststehen, geben wir diese bekannt.
Allgemeine Hinweise für die Lehrgänge des WSV
Anmeldungen müssen grundsätzlich an die Geschäftsstelle des WSV gerichtet werden. Bitte benutzen Sie hierzu die Anmeldefunktion des jeweiligen Lehrgangs auf unserer Homepage. Anmeldungen zu Lehrgängen anderer Verbände oder Vereine richten Sie bitte an diese direkt.
Bitte beachten Sie weiterhin die aktuellen Lehrgangshinweise und -ausschreibungen in der SWDSZ und in unseren regelmäßigen Newslettern, die das Angebot des Jahresprogrammes ergänzen. Bei Anregungen zu unserem Lehrgangsangebot wenden Sie sich bitte an die Referentin für Sport & Schulung, Frau Kathrin Hochmuth, in der WSV-Geschäftsstelle.
Die Teilnehmerplätze werden zuerst an Mitglieder des WSV vergeben. Bei freien Plätzen rücken dann Teilnehmer aus anderen Landesverbänden nach.
Alle mehrtägigen Lehrgänge beinhalten Vollverpflegung und Übernachtung im Doppelzimmer in der Sportschule.
- Allgemeine Hinweise für die Lehrgänge des WSV
- Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Lehrgänge des WSV
- Einverständniserklärung für minderjährige Lehrgangsteilnehmer
- Wichtiger Hinweis zur Erste-Hilfe-Ausbildung (Eingangsvorraussetzung für Jubali & Trainer)
Freistellungsmöglichkeiten
Seit 2016 sind WSV-Lehrgänge, die mit dem Zusatz:
"Dieser Lehrgang findet in Kooperation zwischen dem Württembergischen Landessportbund und dem Württembergischen Schützenverband statt. Anerkannter Träger im Sinne des Bildungszeitgesetz ist der Württembergische Landessportbund."
gekennzeichnet sind, im Rahmen des Bildungszeitgesetzes anerkannt.
- Pressemitteilung des WLSB zum Bildungszeitgesetz vom 18.04.2016
- Anerkennung des Deutschen Schützenbundes als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg
- Empfohlenes Formular zur Beantragung von Bildungszeit der RP Baden-Württemberg
Weitere Informationen zur Bildungszeit finden Sie auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
In der WLSB Infothek im Bildungsbereich finden Sie neben allen wichtigen Informationen zur Bildungszeit auch Informationen zu Freistellungsmöglichkeiten nach dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit.