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Flyer zur Information der privaten Waffenbesitzer

 

Der neue Flyer 8 dient zur Information aller privaten Waffenbesitzer im Zusammenhang mit privaten Waffenankäufen und -verkäufen.

Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01.09.2020 sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, insbesondere Erwerb und Überlassung, aber auch den Umbau von erlaubnispflichtigen fertiggestellten Schusswaffen elektronisch anzuzeigen (vgl. § 37 WaffG). Das hat auch Auswirkungen auf die An- und Verkäufe von privaten Waffenbesitzern bei Händlern. Insbesondere ist hierbei, aber auch bei Überlassungen zwischen privaten Waffenbesitzern, die Kenntnis und Verwendung der sog. NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) von Bedeutung.


Nationales Waffenregister (NWR) und die erforderlichen Identifikationsnummern (ID Nummern)

Laut Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht werden alle Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile im Nationalen Waffenregister erfasst. Eine Waffe ist somit über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, behördlich rückverfolgbar. Alles was mit der Waffe und ihren wesentlichen Teilen passiert, wird hier registriert. Hierzu wird das NWR kontinuierlich ausgebaut. Ab sofort sind auch die Waffenhändler und Hersteller eingebunden.

Dieses Erfassungssystem erfolgt über die ID Nummern, die es schon eine ganze Weile gibt, nämlich seit der Einführung des NWR. Bisher von uns eher weniger beachtet, treten sie ab sofort viel stärker in Erscheinung, weil sie zum Erwerb und Verkauf von Waffen benötigt werden. Bei der NWR-ID handelt es sich um eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer. Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind. Diese Nummern ermöglichen die eindeutige Identifikation und Zuordnung von Daten im NWR.

Insgesamt werden drei ID Nummern vergeben:

  • Personen ID
  • Erlaubnis ID
  • Waffen ID

Die NWR-ID besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge. Der erste Buchstabe beschreibt die Art der ID (P = natürliche Person, F = nichtnatürliche Person, E = Erlaubnis, W = Waffe, T = Waffenteil (wesentliches Teil). Es folgen Zahlenkombination aus Datum und Tageszähler sowie einer Prüfziffer. Aus dieser Kombination generiert sich eine unverwechselbare und nur einmal vergebene Nummer (anders als bei Waffennummern, die jeder Hersteller für sich vergibt).

Sowohl Personen – als auch Erlaubnis-ID werden in die WBK eingedruckt. Die Waffen-IDs werden in der Regel nicht eingedruckt (da veränderbar).

Einige Behörden haben bereits begonnen (bzw. schon erledigt), den betroffenen Waffenbesitzern eine Kopie ihres Stammdatenblattes zukommen zu lassen, dem alle ID Nummern einschließlich jeder Waffe/ jedes wesentlichen Teiles, zu entnehmen sind. Ansonsten können die Nummern bei Bedarf (Kauf und Verkauf von Waffen) bei der Waffenbehörde angefordert werden. Hier bitte im Vorfeld anfragen, wie die zuständige Behörde das Verfahren zum Eintrag der ID Nummern in die WBK vornehmen möchte.

! Haben Sie aktuell weder Kauf noch Verkauf einer Waffe geplant, muss nichts unternommen werden. Nummern einfach beim nächsten Behörden-Besuch nachtragen lassen, sofern dies nicht bereits erfolgt ist (bitte zunächst WBK prüfen).

! Beim Kauf/ Verkauf von privat zu privat sind die ID-Nummern im Vorfeld nicht erforderlich. Hier wird die Behörde tätig, wenn die Waffe ab- bzw. angemeldet wird.

! Wird die Waffe beim Händler erworben oder verkauft, sind in jedem Fall Personen-ID und Erlaubnis-ID erforderlich und im Vorfeld bei der Behörde abzufragen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nwr-fl.de/