Erforderlich für die Mitnahme von Feuerwaffen in einen anderen EU Staat.
Es können bis zu 10 Waffen eingetragen werden.
Der EFP ist fünf Jahre gültig, sollten nur Einzellader - Langwaffen mit glatten (nur mit glatten Läufen) eingetragen sein - beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.
Die Geltungsdauer kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden.
Der EFP vereinfacht somit für den Sportschützen die zweckgebundene Einreise in einen anderen Mitgliedsstaat.
ACHTUNG:
Der EFP berechtigt nicht zur Mitnahme von Waffen in ein anderes Land - die zwar in der BRD erlaubt sind - aber im Einreiseland verboten sind bzw. einer besonderen Zulassung bedürfen.
Vor jeder Reise unbedingt Erkundigungen einholen, welche Forderungen für die Einfuhr von Waffen in das Einreiseland gestellt werden (z.B. Schweiz).