Waffenrechtliche Erlaubnisse


Die Waffenbesitzkarte (im Folgenden: WBK) ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz von Waffen berechtigt. In einer WBK werden erlaubnispflichtige Schusswaffen des Besitzers behördlich registriert. Sportschützen müssen erworbene Waffen innerhalb von zwei Wochen bei ihrer zuständigen Behörde anmelden und in die WBK eintragen lassen. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Waffen erworben werden (gilt für die gelbe und die grüne WBK).

 

Voraussetzung für die Erteilung:

  • Zuverlässigkeit;
  • persönliche Eignung;
  • Sachkundenachweis;
  • Bedürfnisnachweis und
  • Volljährigkeit

 

ACHTUNG:

  • Ab 18 Jahre - Waffen im Kaliber .22 lfB (Randfeuerzündung), Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen Kaliber 12 oder kleiner (Bockdoppelflinte)
  • Ab 21 Jahre - alle Kaliber - Voraussetzung ist ein mediznisch psychologisches Gutachten
  • Ab 25 Jahre - alle Kaliber


Welche Arten von WBK gibt es:

  • Grüne WBK – für Sportschützen, Jäger, Erben
  • Gelbe WBK – ausschließlich für Sportschützen
  • Rote WBK – für Waffensammler und Waffensachverständige

 


Alle hier gemachten Ausführungen beziehen sich in der Hauptsache auf Sportschützen und gelten z.T. nur für den Württembergischen Schützenverband (Bundesland Baden-Württemberg).