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Datenschutzkonforme Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt


Der Umgang mit personenbezogenen Daten zur Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ist häufig mit Unsicherheiten verbunden. Diese Unsicherheiten ergeben sich vor allem aus den Vorgaben zum Datenschutz und können negative Konsequenzen für die Verantwortlichen und für die betroffenen Personen nach sich ziehen. Um diesen Unsicherheiten entgegenzuwirken, haben dsj und DOSB eine Arbeitshilfe zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten entwickelt. Die Arbeitshilfe enthält neben einem Handlungsleitfaden alle erforderlichen Musterdokumente sowie Erläuterungen zu den datenschutzrechtlichen Aufgaben bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt.

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