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ReStart-Kampagne: 40-Euro-Sportvereinschecks und "Sporttage sind Feiertage" gehen in die Verlängerung

Die ReStart-Kampagne des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) verlängert den Downloadzeitraum von Sportvereinsschecks bis zum 31. Oktober. Dies bedeutet, dass der beliebte 40-Euro-Gutschein für Neumitglieder in Sportvereinen nun zwei Monate länger verfügbar ist als ursprünglich geplant. Ebenso wurde der Förderzeitraum für die Aktion "Sporttage sind Feiertage" bis zum 18. Dezember 2023 ausgedehnt.

Bisher wurden in ganz Deutschland bereits mehr als 130.000 von insgesamt 150.000 verfügbaren Schecks eingelöst. Dies zeigt, dass die Sportvereinsschecks erfolgreich dazu beitragen, Tausende von neuen Mitgliedern in die Vereine zu bringen und den Sport nach der Corona-Pandemie wieder zu stärken, sowie die Menschen zur Bewegung zu motivieren.

Michaela Röhrbein, DOSB-Vorständin für Sportentwicklung, betonte die Beliebtheit der Sportvereinsschecks und die Freude darüber, dass die Menschen wieder Lust auf Sport und Bewegung im Verein haben. Sie hofft, dass insbesondere Familien die Gelegenheit nutzen, um ihre Kinder im Verein anzumelden und die Sportvereinsschecks zu nutzen. Außerdem wünscht sie sich, dass noch mehr ältere Menschen den Weg in die Vereine finden, um Gemeinschaft zu erleben und etwas Gutes für ihre Gesundheit zu tun.

Die Sportvereinsschecks können kostenlos über das Portal des DOSB heruntergeladen werden, und Sportvereine können sie bis zum 15. November 2023 über das Förderportal des DOSB einlösen. Diese Aktion ist Teil des ReStart-Programms, das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gefördert wird und seit dem 24. Januar 2023 allen Sportinteressierten kostenlos zur Verfügung steht.

Des Weiteren bietet das Fördermodul "Sporttage sind Feiertage" weiterhin finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro für Vereine, die Aktionen zur Mitgliederakquise durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme bis zum 18. Dezember 2023 abgeschlossen und eine Bewilligung des Antrags vor Beginn der Maßnahme erfolgt ist. Weitere Informationen dazu sind auf der Website verfügbar.

Zusätzlich können Vereine ihre Sportangebote weiterhin in der Bewegungslandkarte (BeLa) eintragen. (Quelle: DOSB)