Vereinsrecht: Gesetzesänderung digitale Mitgliederversammlung

Am 9. Februar wurde im Deutschen Bundestag das „Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ verabschiedet. Dieser neue Paragraf des BGB ermöglicht es Vereinen, eine hybride Mitgliederversammlung durchzuführen. Eine rein virtuelle Versammlung soll nur dann möglich sein, wenn es die Mitgliederversammlung in einer vorherigen Versammlung selbst beschlossen hat.

(Quelle: DSB)

 

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